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AGB`s & Datenschutzerkärung 
 

AGB-Klausel: Terminreservierung, Absage und Verschiebung

 

1. Verbindlichkeit der Terminreservierung

 

Mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Auftragserteilung wird ein fixer Termin für die Durchführung der Zeremonie/des Rituals reserviert. Ab diesem Zeitpunkt wird das Datum für andere Anfragen blockiert.

 

2. Verschiebung oder Absage des Termins

 

Die Absage des Auftrags oder die Verschiebung des Datums auf unbestimmte Zeit gilt als Stornierung.

 

Eine kostenlose Stornierung oder Verschiebung auf ein neues, festes Datum ist bis 60 Tage vor dem vereinbarten Termin möglich.

 

Bei einer Stornierung oder unbestimmten Verschiebung weniger als 60 Tage vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Aufwandsentschädigung und Reservierungsgebühr fällig.

 

Bei einer Stornierung oder unbestimmten Verschiebung weniger als 30 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Gesamthonorar zu 100 % fällig.

 

Bereits geleistete Vorarbeiten (z. B. Vorgespräche, Konzepterstellung) sowie bereits gekaufte Materialien für Rituale sind in jedem Fall vollumfänglich zu vergüten.

 

3. Rechtliche Basis und Schadenersatz (Art. 404 OR)

 

Diese Regelung basiert auf den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 404 OR). Da Termine für Zeremonien langfristig freigehalten werden und bei kurzfristigen Absagen oder unbestimmten Verschiebungen nicht neu besetzt werden können, gilt die Entschädigung als Ersatz für den erlittenen Schaden (entgangener Gewinn und blockierte Kapazitäten). 

 

Bei einem neu vereinbarten Termin werden die bereits erbrachten Aufwände gemäss obiger Auflistung geschuldet & ein neuer Vereinbarungsvertrag tritt in Kraft zu selbigen Bedingungen gemäss der rechtlichen Grundlage (Art.404 OR)

Besondere Absprachen gelten nur, wenn diese in schriftlicher oder elektronischer Zustimmung beider Parteien (ich als Dienstleisterin & Kundschaft) getroffen werden und sind jeweils in „Bringschuld“ der Absagenden Partei.
 

AGB-Klausel: Anzahlung, Stornierung und Verschiebung

 

1. Anzahlung und Reservierung

 

Mit der Unterzeichnung des Vereinbarungsvertrags wird eine Anzahlung von 25 % des Gesamthonorars fällig. Diese ist innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu bezahlen. Insbesondere bei grösseren Aufträge, welche über dem Gesamthonorar von 250.- liegen, wird eine Anzahlung in der Offerte / oder dem Vertrag in der Regel deklariert.

 

Die Anzahlung gilt als verbindliche Reservierungsgebühr. Ab Zahlungseingang wird das vereinbarte Datum fix freigehalten und für andere Anfragen blockiert.

 

2. Verschiebung des Datums auf unbestimmte Zeit

 

Die Verschiebung der Zeremonie/des Rituals auf ein unbestimmtes oder undefiniertes Datum gilt rechtlich als Stornierung des ursprünglichen Auftrags.

 

In diesem Fall wird die geleistete Anzahlung von 25 % als pauschaler Aufwandsersatz für die Blockierung des Termins und die administrative Bearbeitung nicht zurückerstattet.

 

3. Kurzfristige Absagen und Stornogebühren

 

Tritt die Kundschaft vom Vertrag zurück oder wird das Datum unbestimmt verschoben, gelten ergänzend sämtliche Einforderungen in oben genannter Klausel 2. Verschiebung oder Absage des Termins gemäss Art.404 OR, der gesetzlichen Grundlage - wie folgt; 

 

Bis 60 Tage vor dem geplanten Termin: Die Anzahlung von 25 % wird einbehalten.

 

59 bis 30 Tage vor dem geplanten Termin: 50 % des Gesamthonorars werden fällig.

 

Weniger als 30 Tage vor dem geplanten Termin: 100 % des Gesamthonorars werden fällig.

 

Ich behalte mir das Recht vor, für bereits erbrachte, insbesondere spezifische und persönlich zugeschnittene Vorarbeiten (z. B. NamensGaben, unrückgabemögliches Material oder besondere explizit persönliche Ausarbeitungen von Ritualen o.ä) sowie spezifisch angeschaffte Materialien, eine Schlussrechnung zu stellen. Unter Einhaltung sämtlicher oben genannten Rahmenbedingungen  & im allfällig zusätzlichen Abwägen der vorliegenden Situation- nach eigenem Ermessen. Spezifisch getätigte Arbeiten (auf Namen oder persönlicher Gaben), gekaufte Materialien nach Vorgaben/Wunsch etc.,  sind in jedem Fall vollumfänglich zu entschädigen, sofern sie die 25% Anzahlung übersteigen. 

 

4. Rechtliche Grundlage (Art. 404 OR)

 

Diese Vereinbarung regelt den Schadenersatz bei einer Kündigung zur Unzeit gemäss Art. 404 Abs. 2  des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Da Termine für Zeremonien oder gebuchte Rituale in Gruppen exklusiv freigehalten werden und bei kurzfristigen Absagen oder unbestimmten Verschiebungen in der Regel nicht mehr neu vergeben werden können, dient diese Regelung dem Ausgleich der entgangenen aber einkalkulierten Einnahmequelle. 

 

Besten Dank für das Beachten & Einhalten der AGBˋs von WurzelKlang 🌿 dem Verständnis solcher Regelungen & der damit entgegengebrachten Wertschätzung gegenüber Selbstständigen  & deren Richtlinien.


zum Datenschutz gilt; 
Alle mir zugetragenen personenbezogenen Daten werden von Mir, gemäss den entsprechenden aktuellen Datenschutzvorschriften sowie deren Datenschutzerklärung Schweiz CH und insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) , absolut vertraulich behandelt. Ein sich Registrieren und hinterlegen von persönlichen Daten (wie Name, Adresse, Email) erfolgt auf meiner Website immer auf freiwilliger Basis dh. meine Ausschreibungen, Website Inhalte und Angebote sind jederzeit frei zugänglich und es bedarf grundsätzlich keiner Anmeldung über eine Datensammlung. Die Nutzung allgemein beruht auf  gegenseitiges Vertrauen  und wenn eine Registrierung (über POWr) getätigt wird, erfolgt dies aus freien Stücken heraus. Diese erhobenen Daten werden ohne ausdrücklicher Zustimmung NICHTan Dritte weitergegeben.
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Eine Datenverarbeitung oder Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, findet nur statt, wenn Sie wie oben genannt, Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt haben- Ihre Einwilligung ist ebenso erforderlich, wenn eine Abwicklung eines Vertrages mit Ihnen oder die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Sofern kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben- ist die Weitergabe an Dritte nur zu Zwecken der oben aufgeführten DatenschutzInhalte und zu den ausschliesslich Hier genannten Inhalte/Interessen zur Übermittlung oder Verarbeitung erlaubt.   
 
Judith Kläy Akpatsa 

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